Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

City Animals – Sommeraktion 2027

City Animals Zürich GmbH
[eine Gesellschaft der City Vereinigung Zürich]

Heinrichstrasse 267
8005 Zürich
Schweiz
info@cityanimals.ch

Stand: 2. März 2026

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Bestellungen von City Animals (Holzskulpturen für teilnehmende Betriebe) über den Online-Shop auf cityanimals.ch sowie für die Teilnahme an der Sommeraktion 2027.

Mit Abschluss der Bestellung akzeptiert der Kunde diese AGB.

Anbieterin und Vertragspartnerin

Vertragspartnerin ist die:

City Animals Zürich GmbH
Heinrichstrasse 267
8005 Zürich
Schweiz

Die City Animals Zürich GmbH ist eine Gesellschaft im vollständigen Besitz der City Vereinigung Zürich. Sie dient dem Zweck, die Sommeraktion 2027 zu veranstalten. Die Gesellschaft wird vertreten durch Milan Prenosil, Präsident City Vereinigung Zürich, und Dominique Zygmont, Geschäftsleiter City Vereinigung Zürich.

Vertragsabschluss

  • Die Darstellung der City Animals im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.
  • Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab.
  • Der Kaufvertrag kommt zustande, sobald die City Animals Zürich GmbH die Bestellung per E-Mail bestätigt.
  • Die Anzahl einzelner Tierarten kann limitiert sein. Bestellungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Es besteht kein Recht auf eine bestimmte Tierart oder auf eine Anzahl Exponate

 

Preise und Zahlung

  • Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
  • Zusatzleistungen (z.B. Podeste, Lieferung, Sonderanfertigungen) werden separat ausgewiesen und verrechnet.
  • Die Zahlung erfolgt auf Rechnung.
  • Die City Animals Zürich GmbH ist berechtigt, Vorauszahlung oder Teilzahlung zu verlangen.
  • Bei Zahlungsverzug ist die Anbieterin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung zurückzuhalten.

 

Produktion und Lieferung

  • Jedes City Animal ist ein handgefertigtes, künstlerisches Unikat aus regionalem Holz.
  • Leichte Abweichungen in Farbe, Struktur, Grösse oder Ausführung sind produktionsbedingt möglich und stellen keinen Mangel dar.
  • Liefertermine erfolgen nach individueller Absprache und sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert.
  • Nutzen und Gefahr gehen mit Übergabe der Skulptur auf den Kunden über.

 

Eigentum

Das Eigentum am City Animal bleibt bis zur vollständigen Bezahlung bei der City Animals Zürich GmbH und geht danach auf den Kunden über.

Teilnahme an der Sommeraktion 2027

Mit dem Kauf verpflichtet sich der Kunde:

  • das City Animal während der offiziellen Aktionsdauer (10 Wochen im Sommer 2027) gut sichtbar im Geschäft, Schaufenster oder öffentlich zugänglichen Bereich zu platzieren,
  • den QR-Code und die mit dem Objekt verbundenen Informationen während der üblichen Öffnungszeiten zugänglich zu machen.

Die City Animals Zürich GmbH organisiert die Gesamtaktion, die zugehörige PR sowie das Gewinnspiel. Der Auftritt erfolgt unter dem Dach der City Vereinigung Zürich.

Ein Anspruch auf bestimmte Besucherzahlen, Medienpräsenz oder wirtschaftlichen Erfolg besteht nicht.

Aufstellung im öffentlichen Raum

  • Für die Aufstellung im öffentlichen Raum (beispielsweise vor dem Geschäft) können behördliche Bewilligungen erforderlich sein.
  • Die Einholung solcher Bewilligungen liegt grundsätzlich in der Verantwortung des Kunden, sofern keine separate schriftliche Vereinbarung besteht.
  • Wird eine Bewilligung nicht erteilt, berechtigt dies nicht zur Rückabwicklung des Kaufvertrags.

 

Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts.

Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung schriftlich zu melden.

Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl der City Animals Zürich GmbH eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Haftung

Die City Animals Zürich GmbH haftet ausschliesslich für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden.

Die Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.

Sicherheit und Aufstellung

  • Nach Übergabe liegt die Verantwortung für sachgemässe Aufstellung, ausreichende Sicherung und regelmässige Kontrolle des City Animals beim Kunden.
  • Der Kunde ist verpflichtet, geeignete Massnahmen zu treffen, um ein Umkippen, Herabfallen oder sonstige Gefährdung von Personen oder Sachen zu verhindern. Das Besteigen der Figuren ist explizit untersagt.
  • Die City Animals Zürich GmbH haftet nicht für Schäden an Personen oder Sachen, die infolge unsachgemässer Aufstellung, unzureichender Sicherung oder mangelnder Überwachung entstehen.

Vandalismus und Diebstahl

  • Nach Übergabe trägt der Kunde das Risiko von Beschädigung, Vandalismus, Diebstahl oder sonstigem Verlust des City Animals.
  • Eine Ersatzlieferung bei Zerstörung oder Verlust ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Verfügbarkeit wird ein Ersatzobjekt angeboten.
  • Der Abschluss einer geeigneten Sach- und Haftpflichtversicherung wird empfohlen.

Care Team

  • Während der Aktionsdauer stellt die City Animals Zürich GmbH ein Care Team für kleinere Reparaturen zur Verfügung.
  • Ein Anspruch auf kostenlose Reparatur, Ersatz oder vollständige Wiederherstellung besteht nicht. Sind die Reparaturen im Rahmen des erwarteten Umfangs, werden diese von der City Animals Zürich GmbH übernommen.
  • Umfang, Zeitpunkt und Art allfälliger Reparatureinsätze liegen im Ermessen der City Animals Zürich GmbH.

 

Stornierung

Da es sich um individuell gefertigte Unikate handelt, besteht kein Widerrufsrecht.

  • Nach Produktionsfreigabe ist eine Stornierung ausgeschlossen.
  • Bei Stornierung vor Produktionsbeginn kann eine Bearbeitungsgebühr von 20% des Kaufpreises erhoben werden.
  • Sollten bis zum 1.1.2027 weniger als 150 City Animals bestellt werden, kann die City Vereinigung die Sommeraktion 2027 ganz oder teilweise absagen oder verschieben. Die bereits bezahlten Kosten werden dann zurückerstattet.

 

Höhere Gewalt

Kann die Sommeraktion aufgrund behördlicher Anordnungen, höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.


City Vereinigung Zürich
Heinrichstrasse 267, 8005 Zürich

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